Nutzungsbedingungen der Website der Versammlung Wiesbaden-Bierstadt
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der Website (www.versammlung-wibi.de), im Verhältnis zwischen dem Nutzer und dem Dienstkomitee der Versammlung Wiesbaden-Bierstadt (im Folgenden: Anbieter). Durch die Nutzung der Website erklärst Du dich mit diesen Nutzungsbedingungen ausdrücklich einverstanden. Eine Nutzung dieser Website ist ausschließlich aufgrund dieser Nutzungsbedingungen zulässig.
2. Registrierung, Teilnahme
- Voraussetzung für die Nutzung dieser Website ist eine vorherige Registrierung. (Siehe 5.)
- Es besteht kein Anspruch auf eine Mitgliedschaft.
- Nach der Registrierung durch den Nutzer erhält dieser zur Verifizierung seiner Daten eine Bestätigungs-Email mit einem Registrierungslink. Dieser muss von dem Nutzer durch Anklicken bestätigt werden. Mit der Aktivierung deines Accounts durch den Anbieter, kommt der unentgeltliche Nutzungsvertrag zustande (Vertragsschluss).
- Der Nutzer darf seinen Zugang nicht Dritten zur Nutzung überlassen. Der Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Sollten die Zugangsdaten Unbefugten bekannt geworden sein, ist der Nutzer gehalten, seine Zugangsdaten unverzüglich zu ändern und eine Information an den Anbieter zu geben.
- Der Anbieter wird sich bemühen, den Dienst möglichst unterbrechungsfrei zum Abruf anzubieten. Auch bei aller Sorgfalt können Ausfallzeiten nicht ausgeschlossen werden, in denen die Webserver auf Grund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich vom Anbieter liegen (Verschulden Dritter, höhere Gewalt, Angriffe gegen die Infrastruktur durch Hacker etc.), über das Internet nicht abrufbar ist. Der Nutzer erkennt an, dass eine 100%ige Verfügbarkeit der Website technisch nicht zu realisieren ist.
3. Leistungen des Anbieters
- Der Anbieter gestattet dem Nutzer, im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen Beiträge auf seiner Webseite zu veröffentlichen. Der Anbieter ist bemüht, seinen Dienst verfügbar zu halten. Der Anbieter übernimmt keine darüberhinausgehende Leistungspflichten. Insbesondere besteht kein Anspruch des Nutzers auf eine ständige Verfügbarkeit des Dienstes.
- Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Verlässlichkeit, Aktualität und Brauchbarkeit der bereitgestellten Inhalte. Haftungsansprüche gegen den Anbieter, die durch die Nutzung fehlerhafter und/oderunvollständiger Informationen verursacht worden sind, sind grundsätzlich ausgeschlossen.
- Obgleich sich der Anbieter stets bemüht, die vorliegende Website virenfrei und auch sonst frei von Schadsoftware zu halten, garantiert der Anbieter keine Virenfreiheit oder sonstige Freiheit von Schadsoftware. Vor dem Herunterladen von Informationen wird der Nutzer zum eigenen Schutz sowie zur Verhinderung von Viren und sonstiger Schadsoftware auf der Webseite des Anbieters für angemessene Sicherheitsvorrichtungen und Virenscanner sorgen.
- Der Anbieter ist berechtigt, jederzeit den Betrieb der Website ganz oder teilweise einzustellen, zu verändern und/oder zu löschen.
4. Welche Rechte zur Nutzung hat der Nutzer.
Der Anbieter vergibt folgende Rechte:
- Der Nutzer kann Lesen und ausdrucken
- Der Nutzer kann zusätzlich Briefe und Listen einstellen
- Der Nutzer kann zusätzlich Termine und Hinweise einstellen
5. Wer kann diese Website nutzen
- Alle Mitglieder der Versammlung Wiesbaden-Bierstadt dürfen sich registrieren. Die Zustimmung des Dienstkomitees ist entscheidend über die Teilnahme.
- Erforderlich ist die persönlich unterschriebene ERKLÄRUNG UND EINWILLIGUNG HINSICHTLICH DER VERWENDUNG PERSONENBEZOGENER DATEN (Formular S-290 weitergehende Informationen vom Anbieter).
- Im Falle eines minderjährigen Mitgliedes der Versammlung, wird sein Elternteil bzw. gesetzlicher Vertreter das Formular ausfüllen und unterschreiben.
- Wann wird das Formular S-290 benötigt:
5.4.1
Wenn jemand ein neuer anerkannter Nutzer wird.
5.4.2
Wenn ein Nutzer in die Versammlung wechselt und mit dem Einführungsschreiben keine unterschriebene Einwilligungserklärung eingeht.
5.4.3
Wenn jemand reaktiviert oder wiederaufgenommen wird, unabhängig davon, ob der Nutzer vorher eine Einwilligungserklärung unterzeichnet hat oder nicht.
6. Pflichten des Nutzers
- Der Nutzer verpflichtet sich gegenüber dem Anbieter, keine Beiträge zu veröffentlichen, die gegen die guten Sitten oder geltendes Recht verstoßen. Der Nutzer verpflichtet sich insbesondere dazu, keine Beiträge zu veröffentlichen:
- die gegen das Urheberrecht, Markenrecht oder Wettbewerbsrecht verstoßen,
- die Werbung enthalten
- Bei einem Verstoß gegen die Verpflichtung aus Absatz 1 ist der Anbieter berechtigt, die entsprechenden Beiträge abzuändern oder zu löschen und den Zugang des Nutzers zu sperren. Der Nutzer ist verpflichtet, dem Anbieter den durch die Pflichtverletzung entstandenen Schaden zu ersetzen.
- Der Anbieter hat das Recht, Beiträge und Inhalte zu löschen, wenn diese einen Rechtsverstoß enthalten könnten.
7. Änderungsvorbehalt
Der Anbieter hat jederzeit das Recht die Nutzungsbedingungen zu ändern. Die Änderung wird dann per Eintrag (Hinweis) auf der Webseite veröffentlicht.
8. Beendigung und Laufzeit der Mitgliedschaft bei der Website
- Die Laufzeit der Mitgliedschaft beginnt mit der Registrierung und dem Einverständnis der Nutzungsbedingungen. Sie besteht auf eine unbestimmte Zeit, solange derjenige Mitglied der Versammlung Wiesbaden-Bierstadt ist.
- Die Mitgliedschaft kann jederzeit ohne Angabe von Gründen fristlos beendet werden.
- Der Nutzer kann seine Mitgliedschaft durch eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Anbieter ohne Einhaltung einer Frist beenden. Auf Verlangen wird der Anbieter daraufhin den Zugang des Nutzers sperren.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf diese Nutzungsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Wiesbaden.
8. Allgemeines
- Sollten einzelne Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht.
- Wenn ein Nutzer Bedenken zur Sicherheit dieser Website oder zu Urheber- oder Markenrechten hat, ist er gehalten, dies dem Anbieter mitzuteilen.